Die Button-Lösung kommt!
Verbraucher müssen künftig vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags im Internet auf die Kosten hingewiesen werden. Erst wenn der Verbraucher diesen Hinweis bestätigt, kommt der Vertrag zustande.
So schreibt es die so genannte Button-Lösung vor. Diese hat der Bundestag mit dem „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” verabschiedet. Danach müssen Internet-Händler den Bestellabschluss so gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Beschriftung “Bestellung absenden” genügt nicht mehr, um einen rechtskräftigen Vertrag zu schließen. Vielmehr muss der Bestell-Button eine eindeutige Bezeichnung tragen, wie zum Beispiel „kaufen“ oder „kostenpflichtig bestellen”.
Außerdem müssen dem Verbraucher klar und verständlich sowie deutlich hervorgehoben Informationen über:
- die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung“, d.h. eine detaillierte Produktbeschreibung,
- die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
- den Gesamtpreis („den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht“) und
- gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie ein Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werde zur Verfügung gestellt werden.
Das Gesetz tritt am 1. des dritten auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Monats in Kraft. Bis dahin haben Internet-Händler Zeit, ihren Shops an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Wer danach gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, kann auch von Wettbewerbern abgemahnt werden.
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