Einstweilige Verfügung gegen Amazon

Am 1. Mai ist Amazons Neuregelung zur Preisparität endgültig in Kraft getreten. Eine von Amazon eingeräumte Kulanzfrist ist abgelaufen. Seit knapp einer Woche ist es also jedem Amazon Marketplace-Anbieter untersagt seine Produkte im eigenen Onlineshop oder anderswo im Internet günstiger anzubieten, als bei Amazon. Und das obwohl beim Verkauf im eigenen Online-Shop im Gegensatz zum Verkauf über den Marketplace keine Vermittlungsgebühren entstehen. Dementsprechend groß ist die Entrüstung bei den betroffenen Händlern, InternetHandel berichtete.

Das ZVAB, das Zentrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher, hat nun beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen diese Forderung nach Preisparität erwirkt. Das Landgericht München I gab dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung nach Preisparität statt (Az 370 7636/10) und untersagt dieses Preisdiktat. In der Preisparitäts-Klausel sieht das Gericht eine wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel, die gemäß § 1GWB unzulässig ist.

Gegen dieses Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Es wird also spannend zu sehen, wie Amazon reagiert und ob andere Amazon-Händler demnächst ebenfalls vor Gericht ziehen werden.

  • Facebook
  • Twitter
  • Google Bookmarks
  • Live
  • del.icio.us

5 Reaktionen zu “Einstweilige Verfügung gegen Amazon”

  1. Twitter Trackbacks for Der InternetHandel-Blog » Blog Archiv » Einstweilige Verfügung gegen Amazon [hsid.de] on Topsy.com

    [...] Der InternetHandel-Blog » Blog Archiv » Einstweilige Verfügung gegen Amazon http://www.hsid.de/internethandel/blog/?p=2160 – view page – cached Am 1. Mai ist Amazons Neuregelung zur Preisparität endgültig in Kraft getreten. Eine von Amazon eingeräumte Kulanzfrist ist abgelaufen. Seit knapp einer Woche ist es also jedem Amazon Marketplace-Anbieter untersagt seine Produkte im eigenen Onlineshop oder anderswo im Internet günstiger anzubieten, als bei Amazon. Und das obwohl beim Verkauf im eigenen Online-Shop im Gegensatz zum… Read moreAm 1. Mai ist Amazons Neuregelung zur Preisparität endgültig in Kraft getreten. Eine von Amazon eingeräumte Kulanzfrist ist abgelaufen. Seit knapp einer Woche ist es also jedem Amazon Marketplace-Anbieter untersagt seine Produkte im eigenen Onlineshop oder anderswo im Internet günstiger anzubieten, als bei Amazon. Und das obwohl beim Verkauf im eigenen Online-Shop im Gegensatz zum Verkauf über den Marketplace keine Vermittlungsgebühren entstehen. Dementsprechend groß ist die Entrüstung bei den betroffenen Händlern, InternetHandel berichtete. View page Tweets about this link Topsy.Data.Twitter.User['guenstiger_de'] = {"location":"Hamburg","photo":"http://a3.twimg.com/profile_images/857298791/Bild_Facebook_normal.JPG","url":"http://twitter.com/guenstiger_de","name":"guenstiger_de","nick":"guenstiger_de","description":"Wir posten täglich handverlesene Top-Angebote, die wir aus tausenden von Angeboten aus unserem Preisvergleich für Euch auswählen.","influence":""}; guenstiger_de: “InternetHandel berichtet: Einstweilige Verfügung gegen Amazon http://bit.ly/97QeiK ” 14 minutes ago view tweet retweet Filter tweets [...]

  2. SEO Agentur

    das ist echt frech von Amazon! Die Beweggründe dahinter liegen natürlich auf der Hand! Ich bin gespannt, wie sich das weiterentwickelt.

    Grüße
    Nicos

  3. Elmar

    Das ist doch nicht das erste Mal, dass Amazon rotzfrech seine Kunden (Kunden und Anbieter) zu “schützen” versucht. Amazon verschlüsselt die E-Mail-Adresse der Besteller. Der Händler bekommt keinen direkten Zugang zum Kunden, außer über Amazon. Wenn dann eine Mail an den Kunden geht wird die Händler E-Mail-Adresse gelöscht. Es lebe der Datenschutz. Amazon wir küssen Dir die Füße, vielleicht später auch mal was anders!

    Gruß Elmar

  4. Niesner Horst

    Also ich finde die Plattform Internet Handel ja grandios super!
    Netter gruß
    Geschäftsleitung:
    Ich bin der Besitzer von Tiffany Trees Gbr Meine Webseite .

  5. Niesner Horst

    Also ich finde die Plattform Internet Handel ja grandios super!
    Netter gruß
    Geschäftsleitung:
    Ich bin der Besitzer von Tiffany Trees Gbr Meine Webseite .

Einen Kommentar schreiben