Hersteller verschärfen Vertriebsbedingungen

justizia.jpgDie Vertriebsbeschränkungen im Onlinehandel werden weiter verschärft, aktuell sorgen zwei Beispiele für Unmut bei Internethändlern. „Sternjakob“, der Hersteller der Scout Rucksäcke, hat kürzlich gerichtlich erwirkt, dass seine Produkte nur noch von Onlineshops die strengen Qualitätskriterien entsprechen, verkauft werden dürfen. Auf eBay dürfen sie nicht mehr angeboten werden. Auch LVMH, der französische Luxusmarken-Konzern hatte eBay Frankreich jüngst erfolgreich verpflichtet sicherzustellen, dass keine Parfumprodukte der konzerneigenen Marken mehr angeboten werden.

»Die Unterlassungsverfügung stellt einen Missbrauch selektiver Vertriebssysteme dar«, meint der französische eBay-Chef Alex von Schirmeister. „Sie wird benutzt, um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend.“ Ähnlich kritisch äußert sich eBay Deutschland zum Fall „Sternjakob“: Die Aussagen des Herstellers es ginge um die Einhaltung von Qualitätsstandards bei der Produktpräsentation seien nur vorgeschoben, in Wahrheit ginge es um den Schutz des eigenen Vertriebskanals und das künstliche Hochhalten der Preise. Am Ende sind wohl nicht nur die Onlinehändler sondern auch die Verbraucher die Dummen.

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Eine Reaktion zu “Hersteller verschärfen Vertriebsbedingungen”

  1. Rechtsanwalt Lutz Schroeder

    Das besagte Urteil des LG Mannheim, das Sternjakob Recht gegeben hat, hat auch der Berufung vor dem OLG Karlsruhe standgehalten. Eine andere Ansicht vertrat wiederum das LG Berlin in einer gleichgelagerten Sache. Das LG Köln wiederum verpflichtete einen Hersteller von Markenkoffern zur Belieferung eines Online-Händlers.
    Selektive Vertriebssysteme sind und bleiben also ein ewiges Streitthema. Weitere Informationen zu der Frage der Zulässigkeit selektiver Vertriebssysteme finden Sie hier: http://www.kanzleischroeder-kiel.de/artikel/wettbewerbsrecht/vertriebsbeschrankungen-bei-markenware/?child=30

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