BGH-Urteil zu Widerrufsbelehrungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 9.12.2009 erneut die Verbraucherrechte für Widerrufe von Internet-Einkäufen gestärkt und nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass im Internet handelnde Unternehmen ihre Kunden unmissverständlich und vollständig über ihr Widerrufsrecht aufklären müssen.
Hierzu Rechtsanwältin Petra Bosbach aus der Kanzlei Maas Rechtsanwälte: „Wirklich Neues folgt aus der Entscheidung nicht. Wir raten Händlern jedoch ihre Geschäftsbedingungen genau zu überprüfen, denn wer eine veraltete Widerrufsbelehrung bzw. eine Widerrufsbelehrung mit Wertersatzklausel für seine eBay-Angebote verwendet, riskiert eine Abmahnung. Darüber hinaus wird bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt, d.h. der Verbraucher ist berechtigt, auch noch nach Ablauf der 2-wöchigen bzw. 1-monatigen Widerrufsfrist den Widerruf zu erklären – das kann für den Händler noch teurer als eine Abmahnung werden.“


Am 21. Dezember 2009 um 13:31 Uhr
Dieses Urteil wird Auswirkungen auf sämtliche Widerrufsbelehrungen haben. Gerade die Bezeichnung des Fristbeginns ist in vielen Widerrufsbelehrungen zweideutig.