BGH entscheidet Quelle-Backofen-Fall: Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

Vorgestern entschied der BGH endgültig zugunsten der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dass im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung Verkäufer beim Austausch eines fehlerhaften Produktes keine Nutzungsentschädigung verlangen dürfen. Bereits geleistete Zahlungen müssen erstattet werden. Das Urteil beruht auf einer Klage der VZBV gegen die Quelle AG.

Der konkrete Fall; ein Quelle-Backofen, dessen Emailleschicht abgeplatzt war, wurde von dem Konzern ersetzt, die Käuferin sollte jedoch für die Dauer der Nutzung des fehlerhaften Gerätes eine Entschädigung in Höhe von zunächst etwa 120 Euro zahlen.

Der BGH hatte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, da ein Urteil ohne eine Auslegung der EU-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf (1999/44/EG) nicht möglich sei. Im April dieses Jahres entschied der EuGH, dass die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands einer Ware unentgeltlich erfolgen muss und deshalb Wertersatz für die Nutzung eines mangelhaften Produkts nicht verlangt werden darf. Auf dieser Grundlage sprach der Bundesgerichtshof jetzt den Zahlungsanspruch zu und verurteilte das Unternehmen zugleich, derartige Forderungen nicht mehr zu erheben.

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