Gerichtsentscheidung: T-Mobile behält Exklusivrecht des iPhone-Vertriebs
Im Rechtsstreit zwischen den Mobilfunkanbietern T-Mobile und Vodafone hat das Hamburger Landgericht entschieden, dass die Telekom-Tochter das Apple-Handy weiter exklusiv vertreiben darf. Eine von Vodafone beantragte einstweilige Verfügung gegen T-Mobile wurde heute vom Gericht aufgehoben – aus seiner Sicht lag kein Verstoß gegen das Kartellrecht vor.
Wäre es nach Vodafone gegangen, dürfte die Telekom-Tochter einen Verkauf des iPhones nicht an einen Mobilfunkvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten koppeln und während dieser Zeit mit einer technischen Sperre versehen.


