Stolpersteine bei der Internationalisierung eines Shops
Der Pro-Kopf-Umsatz im E-Commerce beträgt hierzulande etwa halb soviel wie in den USA. Zwar geht der Konsumententrend auch in Deutschland hin zum Online-Shopping; kleinere und mittelständische Händler sollten trotzdem über eine Erweiterung ihres Angebotes auf andere Märkte nachdenken. Um erfolgreich im Ausland verkaufen zu können, müssen jedoch zunächst grundlegende Fragen geklärt werden: Welche Bedürfnisse haben die Kunden im Zielland, wie funktionieren Versand, Zoll und Rückabwicklung und wie können die ausländischen Kunden bezahlen?
Soweit nicht der Euro gilt, müssen Preise in der einheimischen Währung angegeben werden. Ob die Preise brutto oder netto ausgewiesen werden, hängt von den Gepflogenheiten der einzelnen Märkte ab. Der Shop-Betreiber sollte auf jeden Fall deutlich machen, in welche Länder er verkauft und nicht vergessen, die anfallenden Auslandsversandkosten anzugeben. Auch gibt es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Arten von Versteuerung.
Die Höhe der Transport- und Versandkosten spielt in der globalisierten Wirtschaft kaum noch eine Rolle. Beim unversicherten Versand in ein EU-Land kann es allerdings vorkommen, dass der Kunde sich beschwert, sein Paket sei nicht angekommen. Nur in diesem Fall sollte ein zweites versichertes Paket verschickt werden, da es wesentlich teurer ist. Es ist ratsam, das Auslands-Produktangebot auf Waren zu beschränken, die nicht zu sperrig und schwer sind und im Idealfall unter fünf Kilogramm wiegen.
Viele Konsumenten befürchten beim Kauf im Ausland, ihre Rechte nicht durchsetzen zu können beziehungsweise Produkte nicht geliefert zu bekommen. Auf Händlerseite bestehen laut einer aktuellen Umfrage der INTERNETHANDEL ebenfalls große Bedenken, was die Rückabwicklung angeht. Dabei sollten Händler, gerade wenn sie erfolgreich im Ausland handeln wollen, einen sehr aktiven Kundensupport leisten. Es bieten sich hier beispielsweise eine Telefonhotline in der Landessprache oder eine Auslagerung der Rückabwicklung über Partner an.
Ohnehin ist eine ausgiebige Beratung und Planung als Unterstützung bei der Expansion zu empfehlen. Rechtsanwalt Stefan Maas: „Bei internationaler Ausrichtung des Onlineshops ist dem Händler anzuraten, sich vor der Geschäftsaufnahme über die Pflichten, die in den von ihm zukünftig bedienten Ländern an Onlineshop-Betreiber gestellt werden, zu informieren.“ Dann muss der Shop natürlich entsprechend gestaltet werden. „Selbst wenn der Shop sich nur an weitere deutschsprachige Länder wie Österreich oder die Schweiz richtet, können vom deutschen Recht abweichende gesetzliche Regelungen bestehen“, warnt Maas.


