Wer haftet für die Inhalte eines Forums?
Viele Web-Shops bieten Kunden die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Online-Forums auszutauschen. Müssen die Betreiber für Inhalte haften, die in einem Forum verbreitet werden? Grundsätzlich haftet zwar nur der Rechtsverletzer auf Unterlassung. Wenn aber eine rechtsverletzende Äußerung über ein Online-Forum verbreitet wird, haftet auch der Betreiber, sobald er Kenntnis von den rechtsverletzenden Inhalten erlangt. Die Haftung wird dadurch begründet, dass der Betreiber die Verbreitung des Beitrags ermöglicht und demzufolge die rechtsverletzende Handlung fördert.
Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf kann der Forenbetreiber diese Haftung jedoch auf einen Auskunftsanspruch beschränken. Voraussetzung dafür ist, dass er dem Verletzten die Inanspruchnahme des Autors des rechtsverletzenden Beitrags ermöglicht, indem er dem Verletzten Name und Anschrift des Autors bekannt gibt. Der Autor hat dann für die Löschung im Forum Sorge zu tragen. Vom Forenbetreiber kann in solchen Fällen nur eine Distanzierung vom rechtsverletzenden Beitrag gefordert werden. Demnach muss der Forenbetreiber Name und Anschrift der Forenteilnehmer kennen und auf Anfrage eines Verletzten herausgeben. Die Preisgabe der IP-Adresse des Autors genügt nach Auffassung des OLG Düsseldorf ausdrücklich nicht. Kann der Forenbetreiber die Adressdaten nicht bereitstellen, weil er vom Autor nur das Pseudonym oder eine E-Mail-Adresse kennt, bleibt es bei seiner vollen Haftung.
Nach diesem Urteil sollten Forenbetreiber nur registrierten Nutzern die Teilnahme eröffnen. Name und Anschrift der Teilnehmer sind dann unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erheben und – in Konsequenz des Urteils – auf ihre Echtheit zu überprüfen.
Quelle: RA Stefan Maas, maas_rechtsanwälte


